AGB

Vertraulichkeit der Angebote

Die Angebote sind exklusiv für die NÖ Landesbediensteten und entsprechend vertraulich.
Wir bitten Sie, die Angebote und Konditionen nicht extern zu kommunizieren, da diese sonst eingestellt werden müssen.

Ihr LPV Serviceteam

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1.     Zahlung, Eigentumsvorbehalt

1.1.    Der entsprechende Betrag ist sofort nach der Bestellung auf das von der Landespersonalvertretung (LPV) angegebene Konto einzuzahlen. Wertgrenze pro Bestellung ist € 1.000,-.

1.2.    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenkosten im Eigentum der Landespersonalvertretung (LPV).

1.3.    Die Landespersonalvertretung (LPV) ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen im Rahmen des LPV-Gutscheinportals bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

1.4.    Die Kundin bzw. der Kunde (Bedienstete bzw. Bediensteter) ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Landespersonalvertretung (LPV) aufzurechnen, außer die Forderung der Kundin bzw. des Kunden (Bedienstete bzw. Bediensteter) wurde von der Landespersonalvertretung (LPV) schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

2.     Lieferzeit und Lieferung

2.1.    Jede Bestellung bis 11.00 Uhr verlässt noch am Bestelltag das Lager und sollte innerhalb von 1 bis 5 Werktagen bei der angegebenen Lieferadresse einlangen.

2.2.    Die Lieferadresse kann frei gewählt werden: dienstlich oder privat. Lediglich € 1,- fallen pro Bestellvorgang als Versandkostenpauschale an.

2.3.    Beschleunigungsservice für Ihre Bestellung - Um die Bearbeitung und die Lieferzeit zu verkürzen, wird Ihre Bestellung sofort nach Ihrer Bestätigung der Zahlung bearbeitet und nicht erst ab Zahlungseingang. Wenn Sie die Zahlung nicht bestätigen, wird Ihre Bestellung ab Zahlungseingang versendet. Lieferzeit: 3-5 Werktage nach Bestätigung Ihrer Zahlung oder Zahlungseingang. Bei Missbrauch oder bei Zahlungsrückstand sehen wir uns gezwungen, dieses Service für alle einzustellen und die Bezahlung auf Vorkasse oder Abbuchungs- bzw. Einzugsermächtigung umzustellen.

2.4.    Bei Versand geht die Gefahr auf die Kundin bzw. den Kunden (Bedienstete bzw. Bediensteter) über, sobald die Landespersonalvertretung (LPV) die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

 

3.     Geldgutscheine und Stückelung

3.1.    Es wird grundsätzlich immer darauf geachtet, ausreichend Gutscheine in allen verfügbaren Stückelungen vorrätig zu haben. In seltenen Fällen kann aufgrund knappen Lagerstands die gewählte Stückelung zu der tatsächlich ausgelieferten Stückelung variieren. Der Bestellwert bleibt immer bestehen.

3.2.    Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Gutscheine von Aktionen oder reduzierten Waren
ausgenommen sind.

 

4.     Vertraulichkeit der Angebote
Die Angebote sind exklusiv für die NÖ Landesbediensteten und entsprechend vertraulich.

Wir bitten Sie, die Angebote und Konditionen nicht extern zu kommunizieren, da diese sonst eingestellt werden müssen.

 

5.     Datenschutz

Die Kundin bzw. der Kunde (Bedienstete bzw. Bediensteter) stimmt zu, dass seine persönlich eingegebenen Daten (Name, Dienstbereich, Dienststelle, Dienststellenanschrift sowie sonstige Adressen des Kunden, E-Mail-Adresse) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

 

6.     Anzuwendendes Recht

In den AGBs und allen daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Landespersonalvertretung (LPV) und der Kundin bzw. dem Kunden (Bedienstete bzw. Bediensteten) unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

7.     Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1.    Erfüllungsort ist der Sitz der Landespersonalvertretung.

7.2.    Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Landespersonalvertretung (LPV) und der Kundin bzw. dem Kunden (Bedienstete bzw. Bediensteten) ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Landespersonalvertretung (LPV) sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Landespersonalvertretung (LPV) berechtigt, die Kundin bzw. den Kunden (Bedienstete bzw. Bediensteten) an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.